*recycled* Meine Gedanken am Morgen zur Anhebung der Vergabegrenzen im Unterschwellenbereich 😊:
January 3, 2026•375 words
Disclaimer: Diesen Text habe ich im Juni 2025 auf LinkedIn das erste Mal veröffentlicht.
Man kann sich trefflich über alles streiten.
Und ja – als jemand, der aufgrund landesrechtlicher Strukturen nicht an die starren Regeln der UVgO gebunden ist, mag es seltsam wirken, sich gegen die Anhebung der Vergabegrenze auf 100.000 € zu stellen.
Aber ich möchte es trotzdem versuchen 😇.
"Die Direktvergabegrenze auf 100.000 € anzuheben, ist ein zweischneidiges Schwert.
💬 Ganz abgesehen davon, dass das der Korruptionsprävention zuwiderläuft.
Gerade im kommunalen Bereich betrifft die Masse der Vergaben, Summen deutlich unter 100.000 € netto.
Das Brot-und-Butter-Geschäft muss zwar schnell und pragmatisch vergeben werden – da bin ich dabei –, aber auch nachvollziehbar und transparent für Dritte (z. B. RPA). Es handelt sich schließlich um Steuergelder.
🧠 Man geht zwar davon aus, dass die zuständigen Sachbearbeitenden nicht nach persönlichem Gutdünken handeln, sondern im Sinne des Gemeinwohls. Das ist aber nicht immer der Fall.
🛑 Die Realität:
Stress, Arbeitsverdichtung, private Belastung – und manchmal auch "nervende Bürgermeister" – führen zu Bequemlichkeit statt objektivem Auswahlprozess.
Das eigentliche Problem: Im Unterschwellenbereich fehlt oft Kontrolle und Wissen um die Möglichkeiten. Die UVgO gilt daher vielen in den Kommunen als "bürokratisches Monster". Der Aufwand wird gesehen, der Nutzen kaum.
👉 Hier müssen wir ansetzen – und mit "wir" sind in erster Linie Führungskräfte gemeint. Sie müssen ihren Teams durch klare Kommunikation und Rückendeckung helfen. ... und auch durch eigenes angeeignetes Wissen.
💬 Immer wieder heißt es:
„Wir können nicht schneller vergeben – die Regeln lassen das nicht zu.“
❗ Das ist – mit Verlaub – Humbug.
👉 §13 UVgO erlaubt ausdrücklich „angemessene“ Fristen.
Was spricht dagegen, das auch pragmatisch zu leben?
Ich plädiere dafür,
🧠 mehr Expertise in Vergabestellen zu etablieren und einen sinnvollen, pragmatischen Vergabeansatz zu wählen. Verhältnismäßigkeit ist ein zentraler Vergabegrundsatz – aber er wird in meiner Wahrnehmung zu selten genutzt.
🤝 Sachbearbeitende brauchen zudem Raum für Ermessensentscheidungen – ohne sofortige Rechtfertigungsspirale. Die Führungskräfte müssen Rückhalt geben.📣
🎓Eine gelebte Weiterbildungskultur, eine positive Fehlerkultur („Was haben wir daraus gelernt?“) und
✅ eine faire Eingruppierung wirken in meinen Augen nachhaltiger als jede Anhebung der Direktvergabegrenze.
📢 Wenn wir das Vergaberecht stärker als Gestaltungsaufgabe und nicht als Hindernis begreifen, dann reden wir endlich nicht mehr über „Vergaberecht“ als solches, sondern unterhalten uns über öffentliches Beschaffungsmanagement."