EU-Schwellenwerte 2026: Der Spickzettel für den Schreibtisch (und warum wir früher ausschreiben müssen)
January 3, 2026•364 words
Frohes neues Jahr! Der Neujahrsnebel lichtet sich, die ersten E-Mails trudeln ein – und das Vergaberecht schläft bekanntlich nie.
Seit vorgestern, dem 01. Januar 2026, gelten die neuen EU-Schwellenwerte. Wer seine Vorlagen noch nicht angepasst hat, sollte das heute tun. Nichts ist ärgerlicher (und angreifbarer), als eine Ausschreibung national zu starten, die eigentlich europaweit hätte laufen müssen, nur weil man noch die 2025er-Zahlen im Kopf hatte.
Hier ist der „Copy-Paste-Service“ für eure Aktenvermerke.
Die Zahlen für 2026/2027
(Hinweis: Die Werte sind im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken, da der Euro gegenüber den Sonderziehungsrechten an Wert gewonnen hat. Das bedeutet: Die EU-Vergabepflicht greift früher!)
| Bereich | Alter Wert (2025) | NEUER WERT (ab 01.01.26) |
| Bauaufträge | 5.538.000 € | 5.404.000 € |
| Liefer-/Dienstl. (Bund) | 143.000 € | 140.000 € |
| Liefer-/Dienstl. (Kommunen) | 221.000 € | 216.000 € |
| Sektorenauftraggeber | 443.000 € | 431.000 € |
| Konzessionen | 5.538.000 € | 5.404.000 € |
[File: 9c15957a-eb7f-4962-b6e4-823fc5624640]
Was das für die Praxis bedeutet
Auf den ersten Blick wirken die Differenzen marginal. Was sind schon 5.000 € Unterschied bei Lieferleistungen für Kommunen?
Die Gefahr lauert im Grenzbereich. Projekte, die wir Ende 2025 noch entspannt als „knapp unter Schwellenwert“ (also national) kalkuliert haben, könnten heute über der neuen Grenze liegen.
Meine To-Dos für diese Woche:
- Laufende Planungen prüfen: Liegt eine Schätzung von Dezember vor, die "hart auf Kante" genäht war? Wenn ja: Neu rechnen. (kleiner Reminder: Müsst Ihr ja eh, das Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sein müssen. 😉)
- eVergabe-Plattform checken: Die meisten Portale stellen automatisch um, aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Warum sinken die Werte eigentlich?
Für den Smalltalk in der Kaffeeküche: Die Schwellenwerte werden nicht von der EU-Kommission gewürfelt, sondern basieren auf den Vereinbarungen des Government Procurement Agreement (GPA) der WTO.
Die Berechnungsgrundlage sind Sonderziehungsrechte (SZR) – ein künstlicher Währungskorb. Wenn der Euro gegenüber diesem Korb stark ist, sinkt der Schwellenwert in Euro. Das ist diesmal passiert. Wir bekommen also "weniger Schwellenwert für unser Geld".
Habt ihr eure Vorlagen schon angepasst oder kämpft ihr noch mit dem Resturlaub?
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