11 - Angewandte Ethik & Werttheorie (Bio-, Technik-, Umweltethik …)

11.1 Abtreibung und moralischer Status des Embryos

  • A: Konservative Pro-Life-Position / volle Schutzwürdigkeit: Embryo/Fötus hat ab der Zeugung vollen Personenstatus, daher ist Abtreibung moralisch unzulässig. Lebensrechtsbewegung Stammzellforschung
  • B: Moderate Pro-Choice-Position: betont Selbstbestimmung der Schwangeren, erkennt aber den graduell wachsenden Status des Fötus an. Pro-Choice
  • C: Radikal-feministische Position: sieht Abtreibung als unveräußerliches Recht weiblicher körperlicher Autonomie. Feministische Ethik
  • D: Gradueller Schutz / Gradualistischer Ansatz: moralischer Status steigt mit der Entwicklung; frühe Abbrüche sind leichter zu rechtfertigen. Schwangerschaftsabbruch (Ethik) Gradualismus
  • E: Personhood-Kriterium (Singer): Personenstatus entsteht erst mit Bewusstsein, daher haben die Interessen der Schwangeren Vorrang. Peter Singer

11.2 Aktive Sterbehilfe

  • A: Heiligkeit-des-Lebens-Position: lehnt jede aktive Lebensverkürzung ab und verweist auf palliative Alternativen. Heiligkeit des Lebens Palliativmedizin
  • B: Autonomie-Prinzip / Patientenautonomie: befürwortet das selbstbestimmte Sterben bei informierter Zustimmung. Sterbehilfe Autonomie (Medizin)
  • C: Utilitaristische Leidensminimierung: erlaubt Sterbehilfe, wenn sie das Gesamtleid verringert. Präferenzutilitarismus
  • D: Tugendethischer Mittelweg: bewertet Fälle kontextuell anhand von Mitgefühl und Fürsorge. Tugendethik
  • E: Differenzierte Passiv/Indirekt-Position: passives Sterbenlassen oder indirekte Lebensverkürzung können moralisch vertretbar sein, aktive Tötung nicht. Formen der Sterbehilfe

11.3 Genetische Keimbahn­eingriffe

  • A: Therapeutische Keimbahntherapie: Eingriffe sind zulässig, um schwere Erbkrankheiten zu verhindern. Keimbahntherapie
  • B: Konservativer Restriktivismus / „Playing God“-Verbot: lehnt Keimbahneingriffe als würdeverletzend und riskant ab. Bioethik Biokonservatismus Ethi k der Gentechnik
  • C: Libertärer / Transhumanistischer Enhancement-Ansatz: befürwortet genetische Verbesserungen zur Steigerung menschlicher Fähigkeiten. Human Enhancement Transhumanismus
  • D: Moderate Enhancement-Position: unterscheidet strikt zwischen Therapie (erlaubt) und Enhancement (reguliert). Enhancement
  • E: Sozial-Gerechtigkeits-Perspektive: warnt vor Verstärkung sozialer Ungleichheiten durch Gen­technologien. Gerechtigkeit und Gesundheit

11.4 Tier­versuche in der Forschung

  • A: Utilitaristische Nutzenabwägung: Tierversuche sind zulässig, wenn menschlicher Nutzen das Tierleid deutlich überwiegt. Tierversuch
  • B: 3R-Ansatz (Replace-Reduce-Refine): fordert Ersatz, Reduktion und Verfeinerung, um Tierverbrauch zu minimieren. Animal testing
  • C: Strikte Tierrechtsposition: lehnt Tierversuche grundsätzlich ab, da Tiere einen intrinsischen Wert haben. Tierrechte

11.5 Tier­nutzung und Fleischkonsum

  • A: Anthropozentrismus / Speziesismus: rechtfertigt Tiernutzung aufgrund menschlicher Überlegenheit. Anthropozentrismus Speziesismus
  • B: Utilitaristische Tierwohl-Position: erlaubt Nutzung, sofern Leid minimiert und Wohlergehen gesichert wird. Tierwohl
  • C: Strenger Veganismus / Abolitionismus: fordert völligen Verzicht auf Tiernutzung. Veganismus Tierrechte
  • D: Flexitarischer / Reformistischer Ansatz: plädiert für reduzierten Konsum und artgerechte Haltung. Reducetarianism Tierschutz
  • E: Neue Vertragstheorie: ein fairer hypothetischer Gesellschaftsvertrag würde Tiere einbeziehen. Vertragstheorie

11.6 Wert der Natur, Biodiversität und Rewilding

  • A: Anthropozentrischer Instrumentalismus: Natur ist wertvoll, weil sie dem Menschen nützt. Ökosystemdienstleistungen
  • B: Intrinsischer Wert / Biozentrischer Egalitarismus: alles Leben hat Eigenwert, unabhängig vom Nutzen. Intrinsischer Wert Biozentrismus
  • C: Prozess-Wert-Position: betont Wert evolutionärer Dynamik. Evolutionäre Ethik
  • D: Holismus / Ökozentrismus: schützt Ganzheiten wie Ökosysteme über Einzelinteressen. Holismus
  • E: Individualistischer Ansatz: moralischer Status nur für einzelne empfindungsfähige Lebewesen. Umweltethik (Positionen)
  • F: Kulturalistische Position: Biodiversität ist Teil kultureller Identität. Biocultural diversity
  • G: Hierarchischer Biozentrismus: stuft Wert nach Komplexität lebender Wesen ab. Biozentrismus
  • H: Pathozentrische/anthropozentrische Negationsposition: Pflanzen haben keinen Eigenwert, da leidensunfähig. Pathozentrismus
  • I: Naturästhetik als Schutzargument: Schönheit der Natur begründet ihren Schutz. Naturästhetik
  • J: Kritik am Ästhetik-Argument: warnt vor selektivem „Schönheits-Naturschutz“. Naturaesthetik (Spektrum)
  • K: Ökologische Wiederherstellung (Rewilding): ruft zur Wiedereinbürgerung verlorener Arten auf, um Ökosysteme zu reparieren. Rewilding
  • L: Nicht-Einmischung: lässt Naturprozesse ohne menschliche Intervention laufen. Wildnis
  • M: Vorsichtiger Pragmatismus: prüft Rewilding fallweise auf mögliche Schäden. Environmental ethics

11.7 Geo-Engineering als Klimastrategie

  • A: Klima-Utilitarismus / Notfalloption: sieht Geo-Engineering als moralische Pflicht, wenn es globale Schäden minimiert. Geoengineering Climate-Engineering UBA
  • B: Vorsorgeprinzip: lehnt großtechnische Eingriffe wegen unberechenbarer Risiken ab. Vorsorgeprinzip
  • C: Klimagerechtigkeits-Ansatz: fordert faire Macht- und Verteilungsstrukturen vor jedem Einsatz. Climate justice

11.8 Verteilung von Klimaschutzlasten (CO₂-Budgets u. a.)

11.9 Wirtschafts­wachstum vs. Nachhaltigkeit

  • A: Pro-Wachstums-/ Grünes-Wachstum-Modell: koppelt Wachstum durch Technik vom Ressourcenverbrauch ab. Wachstumstheorie Grünes Wachstum
  • B: Post-Wachstums-/ Degrowth-Ansatz: fordert Reduktion von Produktion und Konsum in Industrieländern. Postwachstumsökonomie
  • C: Qualitatives Wachstum: unterscheidet „gutes“ von „schlechtem“ Wachstum und betont Lebensqualität. Bruttonationalglück
  • D: Fähigkeitenansatz: misst Fortschritt an der Entwicklung menschlicher Grundfähigkeiten. Fähigkeitenansatz
  • E: Wachstumsorientierter Pragmatismus (Technozentrismus): setzt auf Innovation und Anpassung statt Verzicht. Technocentrism

11.10 Bedingungsloses Grundeinkommen

  • A: Egalitärer Suffizienz-Ansatz: BGE garantiert Würde und gesellschaftliche Teilhabe. Bedingungsloses Grundeinkommen
  • B: Leistungsgerechtigkeit: lehnt BGE ab, weil Einkommen leistungsgerecht sein soll. Leistungsgerechtigkeit
  • C: Libertärer Eigentumsanspruch: sieht staatliche Umverteilung als Verletzung von Eigentumsrechten. Libertarianism

11.11 Impfpflicht

  • A: Utilitaristische Herdenimmunität: Pflichtimpfung schützt Gemeinschaft vor vermeidbarem Schaden. Impfpflicht
  • B: Autonomie-Vorrang: körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor staatlichem Zwang. Körperliche Unversehrtheit
  • C: Solidarischer Kompromiss: Impfpflicht nur, wenn hohes Gemeinwohlrisiko besteht. Public health ethics

11.12 Digitale Privatheit, Überwachung & Internetzugang

  • A: Sicherheits-Priorisierung: umfassende Überwachung ist legitim, wenn sie effektiv schützt. Mass surveillance
  • B: Datenschutzgrundrecht / liberale Privatheitsposition: betont informationelle Selbstbestimmung und Recht auf Vergessenwerden. Informationelle Selbstbestimmung Recht auf Vergessenwerden
  • C: Proportionale Abwägung: Eingriffe müssen stets verhältnismäßig sein. Verhältnismäßigkeit (Recht)
  • D: Informationsfreiheits-Priorität: öffentliches Interesse kann Privatsphäre überwiegen. Freedom of information
  • E: Kontextuelle Integrität: Datenschutz heißt angemessener Informationsfluss im jeweiligen Kontext. Contextual integrity
  • F: Post-Privacy: erklärt klassische Privatheit für überholt und setzt auf Transparenz. Post-Privacy
  • G: Kommunitaristische Position: balanciert individuelle Rechte mit kollektiver Sicherheit. Kommunitarismus
  • H: Privacy by Design & Default: verlangt datenschutzfreundliche Technikgestaltung von Anfang an. Privacy by Design
  • I: Internet als Menschenrecht: Zugang gilt als Voraussetzung anderer Grundrechte. Recht auf Internetzugang
  • J: Markt-/Politik-Verantwortung: Internetzugang ist wichtig, aber kein einklagbares Menschenrecht. Vint Cerf

11.13 Autonome Fahrzeuge in Dilemma­-Situationen

  • A: Insassen-Priorisierung: Software schützt immer zuerst die Fahrzeuginsassen. Trolley-Problem
  • B: Utilitaristische Schadensminimierung: Algorithmus minimiert Gesamtopferzahl unabhängig von Rollen. Utilitarianism
  • C: Deontologische Nicht-Diskriminierung: behandelt alle Personen gleich, ohne Folgenabwägung. Deontologie

11.14 Moralische Rechte von KI

  • A: Bewusstseinskriterium: Rechte erst bei nachweisbarem phänomenalem Bewusstsein. Machine consciousness
  • B: Funktionalistischer Interessenansatz: komplexe Präferenzen begründen graduelle Rechte. Functionalism
  • C: Speziesismus-Vorbehalt: moralische Rechte bleiben biologischen Wesen vorbehalten. Speziesismus

11.15 Verantwortung & Entscheidungs­autonomie von KI

  • A: Hersteller-/Programmierer-Verantwortung: Produzenten haften für KI-Schäden. Produkthaftung
  • B: Nutzerverantwortung / Gefährdungshaftung: Verantwortung liegt beim Anwender, der profitiert. Gefährdungshaftung
  • C: Geteilte Systemverantwortung: Verantwortung wird über viele Akteure verteilt. Ethikrat „Mensch-Maschine“
  • D: Wertausrichtungs-Ansatz (Value Alignment): KI muss auf menschliche Werte justiert werden. AI alignment
  • E: Vorsorgeprinzip für KI: verlangt strenge Regulierung bei hohen Risiken. Vorsorgeprinzip
  • F: Digitaler Konsequentialismus: beurteilt KI nach realen Wohlfahrtsfolgen. Konsequentialismus
  • G: Instrumentalistischer Ansatz: sieht KI als moralisch neutrales Werkzeug. Technikphilosophie
  • H: KI als Werkzeug (Human-in-the-Loop): KI unterstützt, endgültige Entscheidung bleibt beim Menschen. Mensch-Computer-Interaktion
  • I: KI als autonomer Akteur: in klaren Domänen soll KI selbst entscheiden können. Starke KI
  • J: Kritische Ablehnungsposition: lehnt Delegation lebenswichtiger Entscheidungen an KI ab. Ethik der KI

11.16 Autonome Waffensysteme & bewaffnete Drohnen

  • A: Präzisions-Utilitarismus: betont geringere Kollateralschäden durch Drohnen. Bewaffnete Drohnen
  • B: Pragmatische Befürwortung: autonome Waffen schützen eigene Soldaten. Militärethik
  • C: Präventives Verbot: fordert vollständiges Verbot von Killer-Robots. Campaign to Stop Killer Robots StopKillerRobots
  • D: Regulativer Ansatz / Meaningful Human Control: erlaubt Systeme nur unter klarer menschlicher Kontrolle. Meaningful human control
  • E: Entgrenzungs-Kritik: warnt vor sinkender Kriegsschwelle und moralischer Distanzierung. Drone warfare
  • F: Gerechter-Krieg-Rahmen: erlaubt Einsatz nur unter klassischen ius-in-bello-Kriterien. Gerechter Krieg
  • G: Tugendethische Perspektive: sieht Erosion soldatischer Tugenden durch algorithmische Kriegsführung. Virtue Ethics

11.17 Organhandel

  • A: Marktlösung: freiwilliger Handel erhöht Angebot und rettet Leben. Organ trade
  • B: Kommerzialisierungsverbot: Körperteile sind unveräußerlich. Organhandel
  • C: Regulierter Ausgleich: Entschädigung möglich, aber kein freier Markt. Organtransplantation

11.18 Weltraum­bergbau

  • A: Eigentumsrechtlicher Expansionismus: Weltraumressourcen sind frei nutzbar. Space mining
  • B: Kosmischer Gemeinbesitz: Weltraum ist gemeinsames Erbe der Menschheit. Outer Space Treaty
  • C: Nachhaltige Nutzung: erlaubt Bergbau nur unter strengen Umwelt- und Verteilungsauflagen. Sustainability

11.19 Neuro­enhancement

  • A: Liberaler Transhumanismus: selbstbestimmte kognitive Verbesserung ist erwünscht. Transhumanism
  • B: Natürlicheressismus: lehnt Enhancement als unnatürlich und unauthentisch ab. Bio-conservatism
  • C: Medizinisches Bedürfnis-Kriterium: erlaubt Neuroenhancement nur zur Behandlung von Erkrankungen. Neuroenhancement

11.20 Eigentum an genetischen Daten

  • A: Persönliches Eigentum: Individuen behalten volle Datensouveränität. Genetic privacy
  • B: Gemeinschaftsgut-Ansatz: freier Forschungszugang dient kollektivem Nutzen. Common good
  • C: Treuhandmodell: neutrale Stelle verwaltet Daten und vergibt Nutzungsrechte. Data trust

11.21 Umwelt­haftung in Lieferketten

11.22 Verteilung knapper medizinischer Ressourcen (Triage)

11.23 Globale Verantwortung: Flüchtlinge & Entwicklungshilfe

  • A: Nationalistische Selbstverantwortung: begrenzte Pflichten, Vorrang nationaler Interessen. Kommunitarismus
  • B: Kosmopolitische Universalmoral: universelle Pflichten unabhängig von Grenzen. Kosmopolitismus
  • C: Kontraktualistische Reziprozität: Pflichten basieren auf hypothetischer Zustimmung zu fairen Regeln. Kontraktualismus
  • D: Gemäßigte Verantwortungsposition: abgestufte Pflichten je nach Kapazität und Verursacherrolle. Verantwortungsethik
  • E: Libertäre Wohltätigkeit: Hilfe ist moralisch freiwillig. Libertarismus
  • F: Singer’sche Utilitaristische Pflicht: starke Pflicht, extremste Armut wirksam zu lindern. Peter Singer
  • G: Institutionalistischer Ansatz: reformiert ungerechte globale Strukturen statt Almosen. Globale Gerechtigkeit
  • H: Befähigungsansatz: Entwicklungshilfe soll Fähigkeiten und Autonomie stärken. Fähigkeitenansatz

11.24 Kriterien des Todes

  • A: Herz-Kreislauf-Kriterium: Tod = irreversibler Stillstand von Herz und Atmung. Klinischer Tod
  • B: Hirntod-Kriterium: Tod = irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen. Hirntod
  • C: Höherer Hirntod-Ansatz: Tod = Dauerverlust von Bewusstsein und Persönlichkeit. Cerebral death
  • D: Biophilosophische Prozesssicht: Tod als gradueller biologischer Prozess. Thanatologie

11.25 Reproduktive Freiheit

  • A: Liberale Position: umfassendes Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Reproduktive Autonomie
  • B: Konservative Natürlichkeitsargumente: schützen traditionelle Familienstrukturen und natürliche Prozesse. Natürlichkeitsargument
  • C: Feministische Perspektive: betont Chancen und Risiken reproduktiver Technologien im Kontext von Geschlechtergerechtigkeit. Feministische Bioethik
  • D: Wohlfahrtsethische Position: stellt das künftige Kindeswohl ins Zentrum. Kindeswohl

11.26 Umgang mit Risiken neuer Technologien

  • A: Proaktionäres Prinzip: Innovation hat Vorrang; Beweispflicht liegt bei Kritikern. Proactionary principle
  • B: Vorsorgeprinzip: fordert Vorsicht und Belastungsumkehr bei ungewissen Risiken. Vorsorgeprinzip
  • C: Partizipative Technikfolgenabschätzung: demokratische Einbindung aller Stakeholder. Technikfolgenabschätzung
  • D: Value Sensitive Design: integriert ethische Werte früh in den Designprozess. Value sensitive design

More from PhiloMap
All posts