Schaumburg-Lippe verliert Streit mit Facebook

Schaumburg-Lippe verliert Streit mit Facebook

zu OLG Celle, Beschluss vom 19.05.2022 - 5 U 152/21

Das Ober­lan­des­ge­richt Celle hat einen Eil­an­trag von Alex­an­der zu Schaum­burg-Lippe zu­rück­ge­wie­sen. Der Ade­li­ge hatte im März 2021 auf Face­book einen Post mit einer Gra­fik ver­öf­fent­licht, in der ein Mann mit einer Pis­to­le ins Pu­bli­kum zielt. Face­book lösch­te die­sen Post zu­nächst, da er einen Auf­ruf zur Ge­walt dar­stel­le, stell­te ihn aber we­ni­ge Wo­chen spä­ter ohne die Gra­fik wie­der ein. Schaum­burg-Lippe lei­te­te den­noch ein Eil­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bü­cke­burg ein.

Eilverfahren nur für besonders dringliche Fälle

Ziel sei es, eine erneute Löschung des Posts und die Sperrung seines Accounts zu verhindern, so zu Schaumburg-Lippe. Diesen Antrag hat das OLG nun mangels Dringlichkeit zurückgewiesen. Im Ergebnis könne offenbleiben, ob die ursprüngliche Löschung durch Facebook zu Recht erfolgt war. Jedenfalls könne der Unterlassungsanspruch nicht mehr im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden, nachdem Facebook den Post als solchen wiedereingestellt hatte und die dreitägige Sperre des Klägers längst abgelaufen war. Eilverfahren seien nur für besonders dringliche Fälle vorgesehen. Der Senat habe den Kläger bereits frühzeitig auf diese Bedenken hingewiesen, um ihm Gelegenheit zu geben, diese Dringlichkeit näher darzulegen. Diese Gelegenheit sei ungenutzt geblieben. Es bleibe dem Kläger unbenommen, seine Ansprüche in einem regulären Verfahren zu verfolgen. Das Urteil ist rechtskräftig.

zu OLG Celle, Beschluss vom 19.05.2022 - 5 U 152/21

Miriam Montag, Redaktion beck-aktuell, 20. Mai 2022.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Kühling, "Fake News" und "Hate Speech" - Die Verantwortung der Medienintermediäre zwischen neuen NetzDG, MStV und Digital Services Act, ZUM 2021, 461

Friehe, Löschen und Sperren in sozialen Netzwerken, NJW 2020, 1697

Beurskens, "Hate-Speech" zwischen Löschungsrecht und Veröffentlichungspflicht, NJW 2018, 3418

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