Krankenversicherung als Student

Krankenversicherung als Student

Private Versicherung

Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag "befreien" lassen und privat kranken versichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/studentische-krankenversicherung-die-wichtigsten-moeglichkeiten-10352

3. Wie kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

https://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php

Betrifft dich die Versicherungspflicht, willst du aber als Student/in nicht gesetzlich, sondern privat versichert sein, so kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Insbesondere als Beamtenkind solltest du über diese Variante nachdenken, weil deine Eltern beihilfeberechtigt sind. Zwei Dinge solltest du in diesem Zusammenhang auf jeden Fall wissen:

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung möglich (bzw. drei Monate nach Ende der Familienversicherung). Sie ist unwiderruflich, gilt also für das gesamte Studium. Beachte aber die spezielle Ausnahme bei einer ausreichend langen Pause zwischen Bachelor und Master, bei der eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich sein kann.

Warst du im Studium in der privaten Krankenversicherung, so kannst du nach dem Studium der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres (wieder) beitreten, insbesondere wenn du dich selbstständig machst. Für dich bedeutet das: du musst sorgfältig abwägen, welche Vor- und Nachteile dir die gesetzliche oder private Krankenversicherung während deiner Studienzeit und evtl. auch danach bringt. (Sind deine Eltern beihilfeberechtigt, wirst du in der Regel ergänzend privat versichert sein.)

Als Beamtenkind solltest du bei der Abwägung der Vor- und Nachteile berücksichtigen, dass die Beihilfe an die Kindergeldberechtigung der Eltern gekoppelt ist. Bist du mit 25 Jahren noch am studieren, gibt es keinen Zuschuss zu den Krankheitskosten mehr vom Staat. Ohne Beihilfe musst du dich dann in vollem Umfang privat versichern, was wahrscheinlich teurer als die gesetzliche studentische Pflichtversicherung sein dürfte.

Ausführliche Informationen zur privaten Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/pkv-studenten.php

SGB V § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht

https://www.buzer.de/8_SGB_V.htm

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