Diese Woche in der NJW 11.09.2024

Mittwoch, 11. Sept. 2024 at 13:02

Tobias Freudenberg, Schriftleiter

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Weniger hitzig, aber juristisch ebenfalls spannend ist eine andere Diskussion, die den Rechtsausschuss des Bundestags gestern beschäftigt hat. Es geht um die Forderung von Teilen der Wirtschaft nach einer neuen Rechtsform, bei der die Gewinne im Unternehmen bleiben müssen (die sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen). Damit sollen Firmen vor einem Ausverkauf geschützt und Nachfolgen erleichtert werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) hat bzgl. der Ausgestaltung aber andere Vorstellungen als die Unternehmerinitiative. Er bevorzugt nach seinen gestern vom Parlamentarischen Staatssekretär Benjamin Strasser skizzierten Eckpunkten eine „thesaurierende Kapitalgesellschaft“ in Form der GmbH. Interessant: Die Ampel-Fraktionen hatten, während ihr Minister die Eckpunkte erarbeitete, durch die Berichterstatter von SPD, Grünen und FDP zu diesem Thema eine akademische Arbeitsgruppe damit beauftragt, einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren. Auch dieser wurde gestern präsentiert. Er spricht sich für die GmgV aus (s. dazu auch schon Sanders NJW-Editorial H. 37/2024, 3).

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Tobias Freudenberg, Schriftleiter

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Das OLG Düsseldorf ist mit einem Urteil zu einer Bestätigungsschaltfläche für Verbraucherkündigungen auf einer Webseite vertreten. Prof. Dr. Sascha Ziegler seziert die einzelnen Passagen der Entscheidung in einer Anmerkung und geht abschließend auch auf die Frage ein, ob die Ausführungen des Gerichts nicht als Blaupause auch für einen zukünftigen Widerrufsbutton dienen können.


Prof. Dr. Anne Sanders: Langfristiges Unternehmertum

\5. Sep 2024

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/langfristiges-unternehmertum

Auf Bitte der Berichterstatter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Deutschen Bundestag hat eine akademische Arbeitsgruppe (größtenteils personenidentisch mit der von 2020/2021) einen neuen Entwurf ausgearbeitet, der eine eigene Rechtsform vorsieht. Er wird am 10.9. im Bundestag vorgestellt und erscheint open access bei Mohr-Siebeck. Eine eigene Rechtsform ermöglicht eigenständige, passgenaue Regeln. Dazu gehört eine Governance-Struktur, welche die Vermögensbindung verlässlich gegen Umgehung absichert. Zu deren Umsetzung hat die Arbeitsgruppe eine personalistische Körperschaft entwickelt, die Elemente der GmbH, Genossenschaft und KG verbindet. Gesellschafter sind hier vergleichbar mit den Mitgliedern eines Vereins, die ein- und austreten, aber nicht Anteile wie in einer GmbH übertragen können.

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